Discuss with other people below...(Your comments will be checked before publishing.)
Röntgen
Dr. Abidin Geles
Copyright - All Rights Reserved: This document and all other data on the homepage are not to publish or reproduce without the permission of the author Dr. Abidin Geles.
www.medwissen.ch
Röntgen
Man macht Röntgenaufnahmen um knöcherne Verletzungen auszuschließen. Röntgenaufnahmen oft in zwei Ebenen anterior-posteriorer und seitlicher Strahlengang, beim Röntgen beschreibt man immer das distale Fragment der Fraktur. Es gibt verschiedene Dislokationsmöglichkeiten:
* Kontraktion (Verkürzung)
* Seitverschiebung: dislokatio ad latus, zB distaler Knochenanteil um Seitenbreite nach einer Seite dislokalisiert
* distaler Knochenanteil längst verschoben: Dislokatio longitudinem
* (Achsen)Knick (Varus oder Valgus): Dislokatio ad axim
* Rotation: Dislokatio ad peripheriam
* Dislokatio ad longitudinem cum contractione: Längstverschiebung mit Verkürzung
* Dislokatio ad longitudinem cum distractione: Längstverschiebung mit Verlängerung
Bei Schwerverletzten sind Röntgenaufnahmen des Schädels, der Wirbelsäule, des Thorax und Beckens umbedingt zu machen.
In Bezug auf Thoraxchirurgie ist es möglich aus dem Thoraxübersichtsröntgen folgende Diagnosen bzw. Verdachtsdiagnosen zu stellen:
1. Pneumothorax
2. Pleuraerguss
3. Pulmonale Expansionen, Infiltrate, Cysten, Cavernen
4. Atelektasen
5. Thoraxwandverletzungen bzw. - tumoren
6. Mediastinaltumore
7. Mediastinal- und Weichteilemphysem
Diese Pathologien durch das alleinige Thoraxröntgen nicht ausschließbar.
Voraussetzungen für die Durchführung
Um ein Röntgen der Extremitäten und des Thorax inklussive Schulter-Röntgen machen zu dürfen muss man einen Arztdiplom haben.
Um Röntgenaufnahmen im Mittleren- und Hochdosisbereich machen zu dürfen muss man:
* Eine entsprechende Ausbildung im Strahlenschutz und entsprechende Weiterbildungstitel
* oder ein Fähigkeitsausweiss haben.
Rechtfertigung für radiologische Untersuchung gegeben für :
* Arzt
* Zahnarzt
* Chiropraktiker
Indikation unter Berücksichtigung des Rechtfertigungsprinzips. Verschreibende Arzt Indikation stellt, dokumentiert und dem durchführenden Arzt weiterleitet
Wenn Rechtfertigung die Rahmen der Strahlenschutzverordnung sprengt, muss der Eingriff vom ausführenden Arzt sorgfältig und gerechtfertigt dokumentiert werden. Also sorgfältig und gerechtfertigt dokumentieren wenn nicht gemäß Strahlenschutzverordnung
Für jeden Untersuchungstyp Standarduntersuchungsprotokol mit technischen Modalitäten und Dosisindikatorwerten sowie die Massnahmen im Falle einer Gewebereaktion (deterministische Effekte)
Patient aufklären und Erklärung des Untersuchungsablaufs mitgeben
Technische Voraussetzungen
* Röntgenanlageräume (Überwachungsbereiche) + Qualitätssichungsprogramm + bewilligungspflichtig.
* Bildempfänger mit hoher Empfindlichkeit
* Schuzmittel
* Expositionstabelle
Lagerung des Patienten
* Patient so nah wie möglich bei Detektor, Fokus-Detektorabstand so groß wie möglich.
* Nutzstrahl so eng wie möglich
* Schräger und seitlicher Strahlengang vermeiden, weniger Vergrößerung bei Durchleuchtung
Patientendosis optimieren
Höchstmögliche Spannung
Expositionsindex an die erforderlichen Bildqualitätsanforderungen für die Dg angepassen
Wiederholung nur wenn für Dg-Stellung relevant
Beruflich exponierte halten den Patienten wenn niemand sonst da ist, Begleitperson (ohne Dosimeter = TLD) halten Patienten aber nur mit Schutzkleider.
Bei Fragen / Feedback bitte E-Mail an abidin.geles@gmail.com
DANKE